Rechtsprechung
BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehen vertraglicher Ansprüche durch Schweigen - Schweigen des Arbeitgebers auf Mitteilung des Betriebsrats als Annahme - Anspruch gegen die Arbeitgeberin auf Kostenübernahme für ein Seminar eines Betriebsratsmitglieds - Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Betriebsratsschulung, Schweigen des Arbeitgebers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 151; BetrVG (1972) § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
Betriebsratsschulung, Schweigen des Arbeitgebers - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG 1972 § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1; BGG § 151
Schulungsveranstaltung: Kein Verzicht auf die Voraussetzung der Erforderlichkeit bei Schweigen des Arbeitgebers auf einen Entsendungsbeschluß des Betriebsrats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 28.10.1993 - 1 BV 28/93
- LAG Hamm, 07.09.1994 - 3 TaBV 168/93
- BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Papierfundstellen
- NZA 1996, 783
- BB 1995, 2530
- DB 1996, 145
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84
Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht
Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Auf diese Darlegung kann vor allem deshalb nicht verzichtet werden, weil anders als etwa bei der Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht (vgl. z.B. BAG Urteil vom 19. April 1989 - 7 AZR 128/88 - AP Nr. 68 zu § 37 BetrVG 1972) bzw. im Arbeits- und insbesondere im Arbeitsschutzrecht (vgl. BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) bei sonstigen Schulungen nicht allgemein davon ausgegangen werden kann, daß der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sach- und fachgerecht erfüllen kann, wenn jedes Betriebsratsmitglied über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. - BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer …
Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Voraussetzung hierfür ist jedoch die Darlegung, daß gerade das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied der dort vermittelten Kenntnisse bedarf, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. z.B. BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 1a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94
Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Der Senat geht davon aus, daß die streitgegenständliche Schulungsveranstaltung "Diskussionsführung und Verhandlungstechnik" nach näherer Maßgabe des vorliegenden Seminarplans nach den konkreten betrieblichen Verhältnissen durchaus im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein kann (zum Rechtsbegriff der Erforderlichkeit vgl. z.B. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - AP Nr. 99 zu § 37 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 19.04.1989 - 7 AZR 128/88
Betriebsrat: Schulung für erstmals gewähltes Mitglied - Anspruch bei verkürzter …
Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Auf diese Darlegung kann vor allem deshalb nicht verzichtet werden, weil anders als etwa bei der Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht (vgl. z.B. BAG Urteil vom 19. April 1989 - 7 AZR 128/88 - AP Nr. 68 zu § 37 BetrVG 1972) bzw. im Arbeits- und insbesondere im Arbeitsschutzrecht (vgl. BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972) bei sonstigen Schulungen nicht allgemein davon ausgegangen werden kann, daß der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sach- und fachgerecht erfüllen kann, wenn jedes Betriebsratsmitglied über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. - LAG Hamm, 07.09.1994 - 3 TaBV 168/93
Betriebsrat; Erforderlichkeitsprüfung; Schulungskosten; Seminarkosten
Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 54/94
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. September 1994 - 3 TaBV 168/93 - aufgehoben.
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10
Schulung für Betriebsratsmitglieder
Das entbindet ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse braucht, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 54/94 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 127) . - BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09
Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des …
Der Schulungsanspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG ist kein individueller Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, sondern ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats darauf, dass einem bestimmten Betriebsratsmitglied Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Gremiums erforderlich sind (vgl. BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 54/94 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 127) .Im Einzelfall ist jedoch darzulegen, dass gerade das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse braucht, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 54/94 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 127) .
- LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05
Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer …
Erforderlich ist die Teilnahme an derartigen Schulungsveranstaltungen nur dann, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG, Beschluss vom 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.12.1990 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 35; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1996 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 46; LAG Sachsen, Beschluss vom 22.11.2002 - NZA-RR 2003, 420; ArbG Dortmund, Beschluss vom 17.06.1999 - AiB 2000, 628; ArbG Bremen, Beschluss vom 25.02.2000 - AiB 2000, 288;… Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 153;… DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 108;… Weber, a.a.O., § 37 Rz. 158, 169;… ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 17 m.w.N.).Auch das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, dass die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Rhetorikschulung erforderlich sein können, wenn die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden; insoweit sei - so das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich - an Schulungsveranstaltungen über Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter zu denken (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 - unter 1. b) der Gründe; BAG, Beschluss vom 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 - unter B. II. 1. und 2. der Gründe).
- BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09
Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des …
Der Schulungsanspruch aus § 37 Abs. 6 BetrVG ist kein individueller Anspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, sondern ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats darauf, dass einem bestimmten Betriebsratsmitglied Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Gremiums erforderlich sind (vgl. BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 54/94 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 127) .Im Einzelfall ist jedoch darzulegen, dass gerade das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse braucht, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (vgl. BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 54/94 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 127) .
- LAG Köln, 20.11.2003 - 5 TaBV 69/03
einstweilige Verfügung, Schulungsveranstaltung
Voraussetzung hierfür ist die Darlegung, dass gerade das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied der dort vermittelten Kenntnis bedarf, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (BAG vom 24.05.1995 - 7 ABR 54/93 - DB 1996, Seite 145).Denn bei ordnungsgemäßer Information des Arbeitgebers durch den Betriebsrat im Sinne des § 37 Abs. 4 Satz 4 BetrVG bedarf das teilnehmende Betriebsratsmitglied nicht einer ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers, auch wenn der Arbeitgeber bei unterbliebener Stellungnahme später die fehlende Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme einwenden kann (vgl. BAG DB 1996, Seite 145).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - 3 TaBV 13/09
Betriebsrat, Schulungskosten, Arbeitgeber, Kostenerstattung, Schulungsthema: …
Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten "Grundkenntnissen" handelt, muss daher ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (…BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88, zitiert nach juris, Rz. 31 m. w. N.; BAG vom 24.05.1995 - 7 ABR 54/94, Rz. 24 m. w. N.).Darzulegen ist, dass gerade das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied der dort vermittelten Kenntnisse bedarf, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (BAG vom 24.05.1995 - 7 ABR 54/94, Rz. 24, BAG vom 15. Februar 1995, 7 AZR 670/94).
- BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 979/09
Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Dies divergiere von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9; 7. November 2007 - 5 AZR 910/06 - AP BGB § 196 Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 242 Rechtsmissbrauch Nr. 4; 24. Mai 1995 - 7 ABR 54/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 127). - LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08
Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Freistellung von Kosten für Teilnahme …
Zwar können grundsätzlich auch Schulungsveranstaltungen über Kommunikation und/oder über Gesprächs- und Verhandlungsführung erforderlich sein (BAG, 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG, 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109; LAG Sachsen, 22.11.2002 - NZA-RR 2003, 420;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG 24. Aufl., § 37 Rn. 153;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG 11. Aufl., § 37 Rn. 108;… GK-BetrVG/Weber, BetrVG, 8. Aufl., § 37 Rn. 169 m.w.N.). - LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema …
Die von § 37 Abs. 6 BetrVG vorausgesetzte Erforderlichkeit bezieht sich darauf, dass die Schulung gerade eines bestimmten Betriebsratsmitgliedes in den auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnissen notwendig sein muss, damit der Betriebsrat als Gremium seine gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann (BAG vom 24.05.1995 - 7 ABR 54/94 - AP Nr. 109 zu § 37 BetrVG 1972). - LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der …
Zwar können auch Schulungsveranstaltungen über Kommunikation oder über Gesprächs- und Verhandlungsführung grundsätzlich erforderlich sein (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG, Beschluss vom 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109; LAG Sachsen, Beschluss vom 22.11.2002 - NZA-RR 2003, 420;… Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 153;… DKK/Wedde, a.a.O., Rz. 108;… Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 169 m.w.N.). - LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 144/08
Schulung; Betriebsratsvorsitzender; Rhetorik; Erforderlichkeit
- LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 111/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der …
- LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der …
- LAG Hamm, 19.01.2007 - 10 TaBV 62/06
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; SchulungskostenErforderlichkeit der …
- LAG München, 25.06.2020 - 3 TaBV 118/19
Betriebsratsschulung, Konfliktmanagement, Begriff der Erforderlichkeit, …
- LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08
Schulung; stellvertretender Betriebsratsvorsitzender; Rhetorik; Erforderlichkeit
- LAG Hessen, 15.09.2005 - 9 TaBV 189/04
Grundlagenschulung für Betriebsratsmitglieder
- LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 193/08
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der …
- LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07
Schulung kommunikativer Fähigkeiten
- VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 558/04
Personalrat; Teilnahme an einem Rhetorikseminar
- LAG Hessen, 16.06.2011 - 9 TaBV 126/10
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung
- LAG Hessen, 14.09.2000 - 12 TaBV 23/98
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme
- ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99
Schulungskosten des BR, Rhetorikseminar
Rechtsprechung
BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Schuld - Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitnehmerweiterbildung - Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung für die von ihm besuchte Veranstaltung nach dem ...
- rechtsportal.de
AWbG § 1 Abs. 1, § 7 S. 1
AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern - Der Betrieb
AWbG § 1 Abs. 1, § 7 Satz 1
Bildungsurlaub (NRW): Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung für Studientagung mit überwiegend touristischem Inhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 31.03.1993 - 2 Ca 1684/92
- LAG Hamm, 02.12.1993 - 4 Sa 879/93
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Papierfundstellen
- NZA 1996, 423
- BB 1996, 116
- DB 1995, 2221
- DB 1996, 145
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90
AWbG NW - politische Weiterbildung
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Inhalt einer derartigen Sondervereinbarung ist die Freistellung des Arbeitnehmers zum Besuch der Veranstaltung, verbunden mit dem Versprechen des Arbeitgebers, die ausgefallene Vergütung nachträglich zu gewähren, wenn die Gerichte für Arbeitssachen feststellen sollten, daß die Veranstaltung entgegen der Auffassung des Arbeitgebers die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen sollte (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen). - BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Inhalt einer derartigen Sondervereinbarung ist die Freistellung des Arbeitnehmers zum Besuch der Veranstaltung, verbunden mit dem Versprechen des Arbeitgebers, die ausgefallene Vergütung nachträglich zu gewähren, wenn die Gerichte für Arbeitssachen feststellen sollten, daß die Veranstaltung entgegen der Auffassung des Arbeitgebers die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen sollte (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen). - BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91
Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
- BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94
AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Davon kann ausgegangen werden, wenn dieses Ziel nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten erreicht werden soll und kann (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89
Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW). - BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91
Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW). - BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 160/93
Keine Lohnfortzahlung auch für Arbeitnehmerweiterbildung ohne Freistellung - …
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW). - BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer aufgrund des AWbG einen gesetzlich bedingten Freistellungsanspruch, kein Selbstbeurlaubungsrecht (Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 - n.v.; Urteil vom 25. Januar 1994 - 9 AZR 160/93 - n.v.; Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
- LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96
Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10
Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an …
der Gründe; vgl. auch: BAG 24.10.1995 - 9 AZR 431/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15). - BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee …
Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (…BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (…BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe;… BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99
Politische Arbeitnehmerweiterbildung
Das hat der Senat beispielsweise für Studienreisen mit touristischem Anstrich wie bei Besichtigungsfahrten und Rundreisen abgelehnt (Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 22, zu III 3 der Gründe). - LAG Hamm, 26.04.1996 - 15 Sa 967/94
Erfüllungswirkung hinsichtlich eines Urlaubsanspruchs als objektive Folge der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.10.2023 - 9 AZR 38/23
Arbeitnehmerähnliche Person - Tariflicher Ausgleich wegen Minderung der …
Diesen Begriffen gleichgeordnet ist der "gesetzliche Entgeltanspruch" (BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - zu II 1 der Gründe) , der gemäß § 2 AWbG NRW sowohl Arbeitnehmern als auch arbeitnehmerähnlichen Personen zusteht. - LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97
Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04
Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch …
Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der Schulungsveranstaltung (BAG, Beschluss vom 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG; Urteil vom 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15). - BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 686/96
Arbeitnehmerweiterbildung - Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber muß die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht erklären (BAG Urteile vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - BAGE 74, 204 = AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - AP Nr. 15 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, m.w.N.; vom 9. November 1993 - 9 AZR 306/89 - AP Nr. 6 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW). - LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07
Beschlussverfahren; Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zu einem noch …
Insbesondere bedarf das Betriebsratsmitglied nicht der Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung (BAG, 30.01.1973 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3 - unter III. 3. der Gründe; vgl. auch: BAG, 24.10.1995 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 15). - LG Stuttgart, 22.08.2007 - 5 S 64/07
Anspruch auf vollständige Bezahlung der Gebührenrechnung für einen …
- LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97
Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem …
- LAG Düsseldorf, 27.02.1996 - 16 Sa 1502/95
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW
- LAG Hamm, 25.09.1995 - 15 Sa 1731/95
Weiterbildung: Anspruch auf politische Weiterbildung - einstweilige Verfügung
- ArbG Ulm, 12.01.2005 - 7 BVGa 1/05
Freistellung für Schulungsteilnahme - Einstweilige Verfügung